Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Verbraucher“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 13 BGB.
- Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Unternehmer“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 14 BGB.
§ 2 Angebots- und Zahlungsbedingungen
- An ein Angebot zur Lieferung von Ware oder zur Herstellung eines Werkes halten wir uns für 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise EX Works ab dem für den Kunden zuständigen Verkaufshaus, ausschließlich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer sind in den Preisen eingeschlossen.
- Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, Vorauskasse oder PayPal.
- Ist der Kunde Kaufmann, erhält er auf Antrag nach unserem Ermessen bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt. Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen sowie Rechnungen über sonstige Leistungen wie Ersatzteile für Maschinen und Geräte sowie Materialeinsatz sind sofort fällig.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung wird dabei zumindest eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro vereinbart.
- Gegen unsere Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Werkverträgen kann der Kunde darüber hinaus aufrechnen, wenn es sich bei seinem Gegenanspruch um Mängelbeseitigungskosten und/oder Fertigstellungsmehrkosten aus dem jeweiligen Werkvertrag handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
- Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach § 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt.
§ 3 Lieferung
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
- Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, daran gehindert, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei nicht verbindlich bestätigten Terminen ist durch den Kunden im Rahmen der Mahnung eine Frist von mindestens 2 Wochen für die Lieferung zu setzen.
- Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
- Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
- Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal
Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen. Sollte es nicht der Fall sein, so werden Garantie- oder Gewährleistungsansprüche erlöschen.
§ 6 Regelungen für Kaufverträge
- Gefahrübergang bei Kaufverträgen
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
- Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Kunden über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
- Sachmängelgewährleistung bei Kaufverträgen,Haftungsbegrenzung
- Ist der Kunde Kaufmann, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen einer Lieferung beim Kunden sowohl Menge und äußere Erscheinung der gelieferten Produkte zu untersuchen und uns Mengenfehler und äußerlich erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
- Sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist das für den Kunden zuständige Verkaufshaus Ort der Nacherfüllung für alle Ansprüche des Kunden.
- Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen (§ 444 BGB).
- Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
- Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Kunde bei uns geltend zu machen.
- Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
- Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 8.
§ 8 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Kunde
- Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer gesonderten vertraglichen Beschaffenheitsgarantie oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen;
- Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ist der Kunde dabei kein Verbraucher (§ 13 BGB), ist bei grob fahrlässigem Verschulden die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;
- Schadensersatzansprüche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand haben; und/oder
- Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend macht, die die Verletzung unserer wesentlichen vertraglichen Pflichten, der sog. Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden seinem Sinn und Zweck nach zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Außer in den Fällen a) - d) ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
§ 10 Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
- Soweit wir freiwillig vom Kunden Ware zurücknehmen, gilt Folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr.
- Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 30 % des Wertes der zurückgenommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird.
§ 11 Eigentumsvorbehalt, Versicherungspflicht
- Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kauf- bzw. Werkvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde ein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.